Seitenbereiche

Mit uns kommen sie gut aus den Blöcken

Ihr Steuerberater in Albstadt

Header-Image: Steuernews für Mandanten, LBK, Steuerberater Albstadt
Inhalt

Elektronische Kontoauszüge, Rechnungen und Lieferscheine

/aktuelles/news/

Elektronische Kontoauszüge

Elektronische Kontoauszüge verdrängen mehr und mehr den Papierauszug. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer neuen Verfügung (vom 20.1.2017, S 0317.1.1-3/5 St42) zur Aufbewahrung und Archivierung solcher Kontoauszüge geäußert. Elektronische Kontoauszüge sind grundsätzlich steuerlich anzuerkennen. Der Steuerpflichtige hat hier allerdings die „Richtigkeit (Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts) zu überprüfen und diese Prüfung zu dokumentieren und zu protokollieren“, wie es in der Verfügung heißt. Wichtig auch der Hinweis, welcher für elektronische Rechnungen ebenfalls gilt: Elektronische Kontoauszüge sind auch in dieser Form aufzubewahren. Für die steuerlichen Aufbewahrungspflichten genügt es nicht, wenn die Auszüge ausgedruckt und in Papierform aufbewahrt werden. Das Landesamt weist noch darauf hin, dass für Einnahmen-Überschuss-Rechner, also jene Steuerpflichtige, die keine Buchführung erstellen müssen, die vorgenannten Grundsätze ebenfalls anzuwenden sind.

Rechnungen und Lieferscheine auf CD

Darüber hinaus hat das Bayerische Landesamt für Steuern in dieser Verfügung eine Anfrage dahingehend verneint, ob Lieferanten anhand ihrer eigenen Unterlagen Archivierungs-CDs für ihre Kunden erstellen können, sodass die Kunden auf die Aufbewahrung der Tagesrechnungen und ggf. auch Lieferscheine, die ihnen vom Lieferanten zugesandt worden sind, verzichten können. Rechnungen müssen wie empfangene Handels- und Geschäftsbriefe vom Empfänger aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung auf Datenträger-CD ist zulässig, soweit die Wiedergabe bildlich mit dem Original-Eingangsdokument übereinstimmt.

Stand: 29. März 2017

Bild: Gajus - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Albstadt. Als Partner an ihrer Seite bieten wir unseren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis sowie die Hilfe und Unterstützung sowohl in steuerlichen als auch in betriebswirtschaftlichen oder vermögensverwaltenden Fragen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Vorteils-Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

LANGE, BECK & KOLLEGE STEUERBERATER Partnerschaft mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.