Seitenbereiche

Mit uns kommen sie gut aus den Blöcken

Ihr Steuerberater in Albstadt

Header-Image: Steuernews für Mandanten, LBK, Steuerberater Albstadt
Inhalt

Arbeitgeber-Erstattungen für Auslandsreisen erhöhen inländischen Einkommensteuersatz

/aktuelles/news/

Progressionsvorbehalt

Unter Progressionsvorbehalt wird die Einbeziehung von in Deutschland steuerfreien oder nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünften in die Berechnung des persönlichen Steuersatzes verstanden. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 32b Einkommensteuergesetz (EStG). Der Steuerpflichtige versteuert damit sein inländisches steuerpflichtiges Einkommen zu dem Steuersatz, der sich ergibt, wenn die steuerbefreiten oder nicht in Deutschland zu erfassenden Einkünfte steuerpflichtig wären.

Reisekosten

Mit der Frage, ob Reisekostenerstattungen eines ins Ausland entsandten Arbeitnehmers dem Progressionsvorbehalt unterliegen, befasste sich das Niedersächsische Finanzgericht im Fall eines nach Amerika entsandten Diplom-Chemikers. Der (unter Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes) für drei Jahre entsandte Arbeitnehmer erhielt zusätzlich zum Arbeitslohn einen Wohnungskostenzuschuss sowie ein Flugbudget. Das Finanzamt unterwarf den gesamten Arbeitslohn inklusive der Spesenpauschalen dem Progressionsvorbehalt. Der Arbeitnehmer war der Meinung, dass Reisekostenerstattungen des Arbeitgebers vom Progressionsvorbehalt auszunehmen wären. Das Niedersächsische Finanzgericht teilte die Auffassung des Finanzamtes (Urteil vom 19.4.2018, 5 K 262/16). Die Anerkennung von Teilen des Arbeitslohnes als steuerfreie Reisekostenvergütung (§ 3 Nr. 16 EStG) scheiterte, da die Arbeitsstelle des Chemikers in den USA als erste Tätigkeitsstätte anzusehen war.

Revision

Gegen dieses Urteil ist ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. VI R 21/18).

Stand: 28. März 2019

Bild: NicoElNino - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Albstadt. Als Partner an ihrer Seite bieten wir unseren Mandanten ein enges Vertrauensverhältnis sowie die Hilfe und Unterstützung sowohl in steuerlichen als auch in betriebswirtschaftlichen oder vermögensverwaltenden Fragen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Vorteils-Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

LANGE, BECK & KOLLEGE STEUERBERATER Partnerschaft mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.